Das Eheliche Vermögen beschreibt zum einen alle Vermögensgegenstände (Liegenschaften, Häuser, Versicherungen, Sparkonten, Kunstgegenstände und dergleichen) aber auch alle ehelichen Verbindlichkeiten (Darlehen, sonstige Schulden). Das eheliche Vermögen und die ehelichen Schulden sind im Rahmen Scheidung aufzuteilen.
