Sind die Ehepartner seit mindestens einem halben Jahr getrennt (wobei nicht zwingend getrennte Wohnsitze bestehen müssen) und sehen sie ihre Ehe als unheilbar zerrüttet an, können sie gemeinsam die einvernehmliche Scheidung ihrer Ehe vor Gericht beantragen. Hierzu ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung zwingend abzuschließen.
