Gesetzliche Annahme, dass ein Mann, der der Mutter eines Kindes innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als 300 und nicht weniger als 180 Tagen vor der Geburt des Kindes beiwohnte, das Kind gezeugt hat.
Gesetzliche Annahme, dass ein Mann, der der Mutter eines Kindes innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als 300 und nicht weniger als 180 Tagen vor der Geburt des Kindes beiwohnte, das Kind gezeugt hat.