Besuchsrecht (Kontaktrecht)

Das Recht eines Elternteils, bei dem sich das Kind nicht primär aufhält, regelmäßigen Kontakt zu seinem Kind zu pflegen – auch Kontaktrecht genannt. Es umfasst persönliche Besuche, telefonische Kommunikation oder andere Formen der Kontaktaufnahme. Ziel ist es, die Beziehung zwischen Kind und nicht-sorgeberechtigtem Elternteil aufrechtzuerhalten und zu fördern, wobei das Wohl des Kindes stets im Vordergrund steht. Das Besuchsrecht wird entweder einvernehmlich zwischen den Eltern geregelt oder gerichtlich festgelegt.

Bereicherungsrecht
Bürge und Zahler

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