Das Recht eines Elternteils, bei dem sich das Kind nicht primär aufhält, regelmäßigen Kontakt zu seinem Kind zu pflegen – auch Kontaktrecht genannt. Es umfasst persönliche Besuche, telefonische Kommunikation oder andere Formen der Kontaktaufnahme. Ziel ist es, die Beziehung zwischen Kind und nicht-sorgeberechtigtem Elternteil aufrechtzuerhalten und zu fördern, wobei das Wohl des Kindes stets im Vordergrund steht. Das Besuchsrecht wird entweder einvernehmlich zwischen den Eltern geregelt oder gerichtlich festgelegt.
