Scheidung aus Verschulden (Verschuldensscheidung)

Ein Ehegatte kann die Scheidung einreichen, wenn der andere durch eine schwere Eheverfehlung, aber auch durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass deren Wiederherstellung nicht erwartet werden kann.

Scheidung
Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Weitere Begriffe des Scheidungsrechts

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