Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Besteht zwischen den Eheleuten seit zumindest drei Jahren keine häusliche Gemeinschaft mehr, so wird von Gesetz angenommen, dass allein dadurch die Ehe vollständig zerrüttet ist. In Ausnahmefällen beträgt die Frist sechs Jahre. Die Ehe ist dann über die Klage eines Ehepartners zu scheiden.

Scheidung aus Verschulden (Verschuldensscheidung)
Scheidung wegen Zerrüttung (Zerrüttungsscheidung)

Weitere Begriffe des Scheidungsrechts

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