Unterhalt nach Scheidung

Der Unterhalt nach der Scheidung hängt im Wesentlichen davon ab, ob ein Verschulden an der Zerrüttung der Ehe nachgewiesen werden kann. Jedenfalls besteht die Möglichkeit eines Billigkeitsunterhaltes, den auch der schuldig geschiedene Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen erhalten kann.

Umstandsklausel
Vaterschaftsvermutung

Weitere Begriffe des Scheidungsrechts

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