Liegt eine tiefe, unüberbrückbare Störung der Ehe vor, die eine Wiederherstellung unmöglich macht, kann die Scheidung wegen Zerrüttung beantragt werden. Diese Form der Scheidung erfordert keinen Nachweis von Verschulden, sondern basiert auf dem Nachweis der unheilbaren Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft.
Um die Scheidung wegen Zerrüttung beantragen zu können, muss eine Aufhebung der Ehegemeinschaft seit mindestens 3 Jahren, in Einzelfällen 6 Jahren, vorliegen.
