Der Kindesunterhalt ist mit der sogenannten Luxusgrenze „Playboygrenze“ begrenzt. Diese beträgt das zwei- bis zweieinhalbfache des Regelbedarfs.
Der Kindesunterhalt ist mit der sogenannten Luxusgrenze „Playboygrenze“ begrenzt. Diese beträgt das zwei- bis zweieinhalbfache des Regelbedarfs.