Die Lebensgemeinschaft unterscheidet sich bewusst von der Ehe. Sie definiert sich als Wirtschafts-, Geschlechts-, und Wohngemeinschaft, wobei nicht alle Faktoren zwingend vorliegen müssen.
Die Lebensgemeinschaft unterscheidet sich bewusst von der Ehe. Sie definiert sich als Wirtschafts-, Geschlechts-, und Wohngemeinschaft, wobei nicht alle Faktoren zwingend vorliegen müssen.