Die Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern trifft beide Elternteile in dem Maße ihrer Fähigkeiten. Zum Kindesunterhalt zählen auch Naturalleistungen, wie zum Beispiel die zur Verfügungstellung einer Wohnung. Der Kindesunterhalt bemisst sich anhand eines gewissen Prozentsatzes am Nettoeinkommen bzw. auch nach Regelbedarf.
