Seit 1.1.2010 können in Österreich zwei Menschen des gleichen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft begründen. Damit gehen sie eine Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten ein.
Seit 1.1.2010 können in Österreich zwei Menschen des gleichen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft begründen. Damit gehen sie eine Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten ein.