Luxusgrenze

Der Kindesunterhalt ist mit der sogenannten Luxusgrenze „Playboygrenze“ begrenzt. Diese beträgt das zwei- bis zweieinhalbfache des Regelbedarfs.

Lebensgemeinschaft
Nacheheliche Aufteilung

Weitere Begriffe des Scheidungsrechts

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5.0
Basierend auf 24 Rezensionen
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