Liegt ein Nichtigkeitsgrund vor, wird die Ehe mit einem stattgebenden Nichtigkeitsurteil rückwirkend bis zu ihrer Begründung aufgelöst und hat somit nie bestanden.
Liegt ein Nichtigkeitsgrund vor, wird die Ehe mit einem stattgebenden Nichtigkeitsurteil rückwirkend bis zu ihrer Begründung aufgelöst und hat somit nie bestanden.